Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken, der Vermietung von Geschirr und Möbeln und der Gestellung von Personal und sonstigen Dienstleistungen unabhängig vom Ort der Belieferung. Wir liefern, leisten und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

2. Preise
Die dem Auftraggeber überlassene Preisliste ist unverbindlich. Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zzt. 19 %.

3. Bestellung / Bestellmenge
So früh wie möglich, jedoch nach Möglichkeit spätestens 7 Werktage vor Ihrem Fest oder Veranstaltung. Unsere Preise für die Speisen gelten ab 15 Pers., es sei denn es ist eine andere Personenzahl unterm Preis vermerkt. Eine Lieferung unter 15 Pers. ist in Ausnahmefällen mit einem entsprechenden Zuschlag möglich.

4. Personal / Personalzeiten / Verbrauchsmengen
Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen von uns eingesetzt. Sollte diese durch den Auftraggeber reduziert werden, garantieren wir nicht für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestzahl von Mitarbeitern ist mit uns gesondert zu vereinbaren. Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. In Angeboten angegebene Arbeitsstunden oder circa Verbrauchsmengen stellen Schätzungen dar. Berechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, bzw. die tatsächlich verbrauchte Menge. Wir versuchen aus unserer Erfahrung heraus immer möglichst genaue Angebote zu erstellen. Aber Veranstaltungen sind unterschiedlich und variieren meist sehr, aus diesem Grund kann es zu Abweichungen kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

5. Bruch
Bruch und Verlust des gelieferten Equipment werden zum aktuellen Zeitwert separat berechnet und können inhärenterweise nicht Teil des Angebotes sein, da Sie erst während des Events entstehen.

6. Abrechnung Getränke
Verbrauchsmengen können Sie am Ende Ihres Events kontrollieren oder auf der Verbrauchsliste gegenzeichnen, ansonsten gilt die Verbrauchsliste unserer Serviceleitung oder des Logistikers. Getränkepauschalen gelten für den Verzehr während und auf der Veranstaltung. Die Mitnahme oder die Überlassung von Getränken nach der Veranstaltung wird gesondert berechnet.

7. Lieferung
Wir liefern an allen Tagen im Jahr, lediglich an Heiligabend und am Neujahr haben wir geschlossen. An Sonn- & Feiertagen, Weihnachtsfeiertag und Sylvester liefern wir erst ab 25 Pers, bei Ausnahmen erheben wir einen Mindermengenzuschlag. Abgesehen von der Personenzahl erheben wir an diesen Tagen einen Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 15 %.

Ab 150 Euro Auftragshöhe liefern wir bis 30 km (Freigrenze Hin- & Rückfahrt) frei Haus. Je nach Auftragshöhe wird die km Freigrenze erhöht - wird Ihnen bei Ihrer Anfrage bzw. unserem Angebot mitgeteilt -. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns das im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten ein.

8. Rückgabe & Endreinigung Equipment
Unsere Preise beinhalten keine Reinigungsgebühr und Rückholung. Wir bitten Sie Geschirr, Besteck, Gläser, Platten, Warmhaltegeräte, sowie sonstiges Equipment gereinigt am nächsten Tag, spätestens jedoch am 2. Tag nach Erhalt zu uns zurückzubringen. Auf Wunsch übernehmen wir die Reinigung und die Abholung des Equipment gegen eine Pauschalgebühr (bitte um Absprache bei Auftragserteilung) .Bitte keine harten Schwämme oder Spülmittel verwenden.

9. Vertragsbindung
Ein Angebot wird bindend, wenn uns eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden vor Veranstaltung zugegangen ist. Diese kann in Form von Brief, Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Bis dahin sind die Angebote freibleibend und wir behalten uns das Rücktrittsrecht jeder Zeit vor.

10. Gästezahl
Wir benötigen mindestens 7 Tage vor Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Differiert diese danach nach unten, so hat der Kunde die daraus resultierenden Minderumsätze an uns zu zahlen. Die Vergütung für die vereinbarte Bewirtung richtet sich nach der angemeldeten Teilnehmerzahl, und zwar auch dann, wenn weniger Teilnehmer als gemeldet erschienen sind. Wird die angegebene Teilnehmerzahl überschritten, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Bei Al inklusive (AI) und andere Pauschal Angebote gleichen wir die Gästeanzahl vor Ort mit dem Angebot ab. Differenzen werden nachberechnet.

11. Rücktritt / Kündigung / Stornierung
Bei der Stornierung von verbindlich zugesagten Veranstaltungen erheben wir folgende Stornogebühren:

14 Tage vor Veranstaltung   25%
7 Tage vor Veranstaltung     50%
3 Tage vor Veranstaltung     75%
Am Veranstaltungstag        100% des Auftragswertes

Dies umfasst sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen. Bei Veranstaltungen die nach Verbrauch abgerechnet werden, wird die Stornogebühr vom geschätzten Umsatz errechnet. Bei vermittelten Fremdleistungen wie Zelte, Künstler, DJs etc. gelten deren Stornogebühren.

12. Mängel
Bitte überprüfen Sie die Speisen/Waren bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen sie diese sofort, zumindest zeitnah an, damit wir noch während des Events reagieren können. Sollte keine Beanstandung der Speisen/Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt die Ware/Mietgegenstände als angenommen und ist später zur vollen Zahlung gültig.

13. Haftung
Wir sind uns darüber im Klaren, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem gemieteten Inventar führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter. Aus diesem Grund weisen wir daraufhin, dass bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie der Vermeidung von Schäden an seinem Eigentum und Besitz zu treffen hat. Bei besonders empfindlichen Inventar hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Inventar auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. zu schützen. Der Kunde hat uns sofort zu informieren, wenn unser Mietgegenstand oder sein Eigentum beschädigt/reparaturbedürftig ist. Wir unterhalten selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung für durch uns verursachte Schäden an Dritte. Aber auch diese greift nur, wenn der Schaden auch uns gegenüber unverzüglich angezeigt wird. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Kunde/Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haften wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

14. Eigentumsrecht
Der Kunde darf die Mietgegenstände nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen. Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

15. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in unsere Räumlichkeiten „Restaurant La Granada“ und im „Forum Niederberg“, wo wir das alleinige Bewirtungsrecht haben, bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch uns. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt die mitgebrachten Speisen und Getränke unverzüglich zu entfernen oder die Zahlung einer Umsatzausfallentschädigung zu verlangen.

16. Anzahlung
Wir erlauben uns je nach Veranstaltungsgröße eine Anzahlung zu erheben, auch wenn diese nicht im Angebot vermerkt ist, jedoch muss spätestens auf der Auftragsbestätigung der Auftraggeber darauf hingewiesen werden. Andernfalls hat der Auftraggeber das Recht die Anzahlung zu verweigern. Folgende Anzahlungen werden von uns vom netto Auftragswert zzgl. Mwst. erhoben:

Ab 1000,00 Euro Umsatz   25%
Ab 2500,00 Euro Umsatz   50%
Ab 5000,00 Euro Umsatz   75%

17. Zahlung
Bei uns können Sie Stressfrei Zahlen. Entweder bei Lieferung oder Rückgabe des Equipment in Bar oder bequem von Zuhause aus per Überweisung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der Gesamtbetrag sieben Tage nach Rechnungsstellung bzw. ab Veranstaltungstag fällig. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nicht skontierfähig. Die Säumnis setzt unverzüglich nach verstreichen des Zahlungsziels ein. Der Auftraggeber erklärt sich explizit damit einverstanden, dass der Verzug ohne weitere Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels eintritt.

18. Datenschutz
Die Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

19. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

20. Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, wenn er Unternehmer ist, in 12 Monaten, ansonsten verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Für Schadenersatzansprüche nach Ziffer 16 a )- e) gelten die gesetzlichen Fristen.

21. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Velbert. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Velbert, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen


Stand 01.01.2019


VELBERT - WÜLFRATH - BOCHOLT

Logo

VELBERT - WÜLFRATH - BOCHOLT

Herzlich Willkomen bei

Business & Event Catering

NEWS

site created and hosted by nordicweb